#Google – #Bing – #YaCy: Ein Gerichtsurteil löst einen Shitstorm aus!

Last Updated on 1 Jahr by TmoWizard

Liebe Leserinnen und Leser,

YaCy Logoein meiner Ansicht nach ziemlich unspektakuläres Gerichtsurteil führt derzeit zu einem Shitstorm sondergleichen gegen Google. Das Problem hierbei ist jedoch, daß dieses Urteil für alle Suchmaschinen gilt! Prophylaktisch habe ich hier zuerst den Artikel eines Onlinemagazins als Beispiel gewählt, mit der Suchmaschine eurer Wahl findet ihr aber noch genügend andere. Meine Wahl viel hier mit Bedacht auf das „Linux Magazin“, denn gerade von denen hätte ich eigentlich mehr Objektivität erwartet:

Google darf urheberrechtlich geschützte Bilder verlinken

Zitat:

Der Bundesgerichtshof erlaubt es Google, auf urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial zu verlinken. Auch Unternehmen, die auf Googles Suchergebnis verweisen, haften nicht.

Alleine dieser Teaser ist schon sowas von falsch, da das Urteil tatsächlich für alle Suchmaschinen gilt! Außerdem ist das so auch gar nicht richtig, denn wenn der Betreiber der Suchmaschine auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen wird, dann muß er wie schon immer den entsprechenden Inhalt löschen bzw. aus seinem Index nehmen.

Das Schlimme an der Sache ist folglich nicht das Urteil an sich, sondern der deswegen derzeit im Internet bzw. in den verschiedenen Medien betriebene Aufwand zur Verteilung von völlig an den Haaren herbei gezogenen Unfug. Daß hierbei auch noch so genannte IT-Anwälte in das selbe Horn blasen finde ich besonders übel, denn gerade die sollten es ja wohl besser wissen, Zitat:

Während der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) 2016 noch die These aufgestellt hat, dass bei gewerblichen Internetangeboten vermutet wird, dass der Betreiber die Illegalität des verlinkten Inhalts kannte (Az. C-160/15), soll dies nun nicht für den größten Suchmaschinenbetreiber der Welt gelten.

Werter Herr Solmecke, das ist schlicht hanebüchener Unsinn. Das Urteil gilt wie schon erwähnt für ALLE Suchmaschinen, also auch für Bing, YaCy, DeuSu.de und wie sie sonst noch alle heißen mögen! Gerade SIE sollten das nur zu genau wissen, Sie sind ja schließlich nicht irgendwer in dieser Branche.

 

Ausnahme P2P?

Wobei ich mir hier nicht so ganz sicher bin, wie das z. B. bei YaCy überhaupt funktionieren soll. Als P2P-Suchmaschine ist das eigentlich gar nicht möglich, da es hier ja keinen öffentlichen Server gibt bzw. geben sollte! Im Allgemeinen hat man YaCy bekanntlich auf seinem eigenen Rechner oder wie ich auf einem kleinen Server in der Ecke installiert und dieser verbindet sich weltweit mit anderen Peers, da wird die Umsetzung eigentlich unmöglich.

Es gibt zwar entsprechende Möglichkeiten wie z. B. eine Blacklist, aber daran werden sich wohl nicht alle halten. Warum auch, es steht ja nur ein Bruchteil der Peers in Deutschland bzw. Europa, andere Peers sind davon ja nicht betroffen! Dazu ist eine Suche mit YaCy auch nicht öffentlich, das läßt sich in dem Fall folglich nicht kontrollieren.

 

Problemfall YaCy!

Hier sehe ich nun ein wirkliches Problem mit YaCy, welches ich bisher leider gar nicht beachtet habe! Klar ist für mich, daß das Urheberrecht schon beachtet werden sollte. Ich kenne einige Bilder und Grafiken, hinter denen wirklich eine Menge Arbeit steckt. Die Künstler sind dann natürlich nicht davon begeistert, wenn ihre Werke einfach so aus dem Netz heruntergeladen werden können. Ich denke mal, daß das jedem vernünftig denkendem Menschen einleuchten wird.

Das Problem ist hierbei oft aber nicht die entsprechende Suchmaschine, sondern der unvorsichtige Künstler selbst! Es ist ja nicht unmöglich, daß man seine Werke schützt. Im Gegenteil ist das sogar relativ einfach zu bewerkstelligen, nur muß man hierfür eben ein bißchen was für die Sicherheit seiner Werke machen. Was nützt im Eigenheim die beste Alarmanlage der Welt, wenn ich meine digitalen Werke nicht im ebenfalls digitalen Internet schütze? Natürlich nichts, aber auch wirklich gar nichts!

Für mich persönlich stellt das ja kein wirkliches Problem dar, da meine … hm … naja …  „Werke“ … alle frei und öffentlich sind, mein YaCy-Peer jedoch nicht! Tatsächlich ist mir aber jemand persönlich bekannt, de(ss)(r)en Werke fast komplett frei im Internet zugänglich sind, einen entsprechenden Schutz gibt es gar nicht und auf meine Warnungen erfolgte auch absolut keine Reaktion. Die „Kunstwerke“ findet man inzwischen auch bei YaCy (natürlich nicht nur dort!), aber ICH war das wirklich nicht!

 

Nur für Google?

Zitat:

Schon in früheren Entscheidungen hatte der BGH solche Ausnahmen für Google etabliert. Juristisch nachvollziehbar ist das nicht. Hier wäre es viel mehr Sache des Gesetzgebers, Ausnahmetatbestände für Suchmaschinenbetreiber zu schaffen. Solange es diese Normen nicht gibt, darf auch Google nicht privilegiert werden.

Auch das ist so nicht nachvollziehbar für mich, welches Gesetz gilt denn ausschließlich für Google? So etwas gibt es weder in Deutschland, noch in der EU und auch weltweit hat sich Google natürlich an die entsprechenden Gesetze zu halten. Eine solche Ausnahme nur für Google gibt es nicht, nirgendwo auf der Welt und auch nicht hier in der BRD!

 

CR-online.de macht es richtig!

Das Online-Portal CR-online.de hat es richtig erkannt, daß dieses Urteil für alle Suchmaschinen gilt:

Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

Zitat:

Eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Von dem Anbieter einer Suchfunktion kann nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er sie auf seiner Internetseite als Vorschaubilder wiedergibt.

Das ist dann auch wieder der springende Punkt bei YaCy, denn die Ergebnisse stehen ja nicht öffentlich auf einer Internetseite! Die YaCy-Suche ist nicht öffentlich, sondern findet auf dem eigenen Rechner statt. Wie kann man hier also kontrollieren, ob bei dem Ergebnis das Urheberrecht verletzt wird? Es sind ja schließlich die Suchergebnisse von verschiedenen Peers, welche weltweit verteilt sind!

 

Der Sachverhalt:

Zitat:

Die Klägerin betreibt eine Internetseite, auf der sie Fotografien anbietet. Bestimmte Inhalte ihres Internetauftritts können nur von registrierten Kunden gegen Zahlung eines Entgelts und nach Eingabe eines Passworts genutzt werden. Die Kunden dürfen die im passwortgeschützten Bereich eingestellten Fotografien auf ihre Rechner herunterladen.

Die Klägerin hat hier eigentlich alles richtig gemacht, nur wohl einer oder mehrere ihrer Kunden nicht. Es wurden nämlich Bilder von der Klägerin bei der Bildersuche gefunden, welche nur gegen ein entsprechendes Entgelt vom paßwortgeschützten Bereich heruntergeladen werden können und genau diese Bilder wurden von den entsprechenden Kunden frei veröffentlicht!

Die Urheberrechtsverletzung hat folglich nicht durch eine Suchmaschine stattgefunden, sondern durch den oder die Kunden der Klägerin. Hier stellt sich also eher die Frage, wie sich die betroffene Suchmaschine gegen eine Klage schützen kann. Für Google als die weltweit größte Suchmaschine stellt so etwas kein Problem dar, denn Geld ist dort ja wahrlich genügend für einen entsprechenden Prozeß vorhanden.

Anders sieht es da schon bei kleineren Suchmaschinen aus, ein gutes Beispiel dürfte hier DeuSu.de sein! Dieses rein privat betriebene Projekt wird wohl kaum in der Lage sein, sich in solch einem Fall gegen eine Klage zu wehren.

 

Mein Fazit:

Kaum wird ein Urteil zu Gunsten von Suchmaschinen erteilt, schon gehen wieder alle auf Google los. Zu Unrecht, wie ich im Artikel klar dargestellt habe! Dieses Urteil gilt für alle Suchmaschinen, also auch für Bing, Yandex, DeuSu.de und natürlich YaCy.

Daß bei der Berichterstattung darüber selbst ein Anwalt für IT-Recht solche einen Unfug verbreitet halte ich schon für ein starkes Stück, das sollte nun wirklich nicht vorkommen! Gerade in einer solchen Position müßte man eigentlich in der Lage sein, daß man den Sachverhalt richtig erkennt und auch richtig erklärt.

Aber nein, alle schimpfen gleich wieder auf Google, da diese Suchmaschine bzw. das dahinter stehende Unternehmen wohl das absolut Böse im Internet darstellt! Die Bilder wurden aber eindeutig rechtswidrig von Kunden der Klägerin frei zugänglich im Internet veröffentlicht und hier sollte dann auch der Ansatz sein, bei welchem man zu forschen anfangen müßte. Weder Google noch eine andere Suchmaschine ist hier zu beschuldigen, sondern die entsprechenden Kunden!

 

Viele Grüße nun aus TmoWizard’s Castle zu Augusta Vindelicorum

Y gwir yn erbyn Y byd!

Mike, TmoWizard Zaubersmilie

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