Last Updated on 10 Jahren by TmoWizard
Werte Leserinnen und Leser,
das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeigt endlich Wirkung. Allerdings nicht so, wie es die Verlage gerne hätten! Das Gegenteil ist der Fall, wie man auf dem Blog von Stefan Niggemeier nachlesen kann:
Leistungsschutzrecht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an
Zitat:
Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. Die drei Portale haben jene Verlage, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen, ausgelistet.
Da haben also ein paar Suchmaschinenanbieter reagiert und tatsächlich alle 169 Verlage aus ihrem Index genommen, die bei diesem Unfug mitgemacht haben! GMX, Web.de und T-Online sind zwar nicht wirklich mit Google vergleichbar, aber ein guter Anfang ist das schon mal. Es ist eindeutig ein Zeichen, daß sich die Konzerne eben doch nicht alles gefallen lassen so wie es unsere Politiker und die Presse gerne hätten!
Ehrlich gesagt habe ich dafür vollstes Verständnis. Es ist ja auch eine ziemliche Unverschämtheit, wenn man von einem Dienstleister erwartet, daß er für die von ihm kostenlos angebotenen Dienste auch noch selber dazu zahlen soll! Die deutschen Verlage wollten mit Hilfe der Politiker eigentlich dem US-Konzern Google an den Kragen, nun haben sie einen Tritt in den fetten Hintern aus der eigenen Heimat bekommen.
Keine Suchergebnisse!
Das hat natürlich auch Unannehmlichkeiten für die Anwender, da man nun dort bei der Suche keine Artikel von BILD, Bunte & Co mehr zu sehen bekommt! Wobei ich mich da sowieso frage, was man denn bei denen außer Copy & Paste finden will. Mir persönlich ist das sowieso egal, da ich die wichtigsten Dinge eh über meinen Feedreader (SeaMonkey) bekomme. Außerdem gibt es ja noch andere Suchmaschinen, auf die man zurückgreifen kann.
Wie ich hier in meinem Castle schon erwähnt habe läuft im Hintergrund die P2P-Suchmaschine YaCy, welche als Proxy in SeaMonkey eingetragen ist. Das ist zwar dann nicht mehr wie im Tutorial geschrieben ganz anonym, aber da da kann man halt nichts machen. Man könnte einen Proxy dann höchstens noch für das komplette System einsetzen, aber auch das geht wohl nicht wirklich. Das müßte ich mal versuchen, viel schief gehen kann dabei ja nicht.
Suchmaschinen: Die Qual der Wahl!
Natürlich ist das nicht die einzige Suchmaschine, die ich hier bei SeaMonkey eingestellt habe. Wie auch bei Firefox (und wohl bei jedem anderen Browser) ist es nämlich auch hier möglich, daß man sich in der entsprechenden Leiste verschiedene Suchmaschinen installiert. Bei mir währen das inklusive YaCy derzeit 12 Stück, so daß ich da schon eine gute Auswahl habe!
Wenn man YaCy als Proxy verwendet hat das den Vorteil, daß alle besuchten Webseiten so ganz nebenbei auch gleich indiziert werden. Sie fließen also in den Index mit ein, so daß auch die Suchergebnisse bei YaCy immer besser werden! Allerdings muß ich auch dazu sagen daß nicht alle Seiten richtig damit funktionieren. Diese muß man dann wie in meinem oben verlinkten Tutorial entsprechend eintragen, damit sie wieder richtig oder gar überhaupt angezeigt werden. So hat eben alles seine Vor- und Nachteile.
Der Vorteil von YaCy ist allerdings, daß eine Zensur der Suchergebnisse unmöglich ist! Die verschiedenen Peers teilen praktisch den Index weltweit unter sich auf, damit ist YaCy auch gleichzeitig sehr gut gegen einen Ausfall gesichert. Außerdem gilt dabei auch, daß je mehr Leute mitmachen, desto besser wird YaCy und desto schneller wächst auch der Index! Ein eigener Server wäre dabei von Vorteil, da YaCy schon einiges an Rechenleistung benötigt. Bei mir merke ich das manchmal schon ziemlich arg, aber ich kann damit leben.
Ein extra Server ist auch von der Seite her anzuraten, daß dieser im Allgemeinen ja ständig läuft und damit auch immer erreichbar ist. Hier muß ich allerdings gestehen, daß mein Rechner hier aus verschiedenen Gründen ebenfalls ständig läuft. Es spielt bei mir also nicht unbedingt eine Rolle, wobei ich da tatsächlich eventuell etwas in Aussicht habe! Mein Castle hier wäre davon jedoch nicht betroffen, dieses wird auf jeden Fall bei CwCity.de (*.cwsurf.de) bleiben!
YaCy ist hier nun wirklich praktisch, da natürlich auch verschiedene Presseerzeugnisse wie die oben genannten darüber zu finden sind. Allerdings gibt es dabei den Unterschied zu anderen Suchmaschinen, daß diese nicht priorisiert werden. Wenn man also eine Suche startet, dann kann da schon mal irgend ein kleines Blog wie mein Castle weit vor deren Angebot zu finden sein! 8-)
Zur jetzigen Zeit (16.09.2014, 23:28 Uhr) sind noch 594 Peers online, insgesamt gibt es derzeit weltweit 2899 Peers. Das sind in meinen Augen viel zu wenig, aber leider wollen wie so oft bei solchen Dingen einfach nicht genügend Leute mit machen! Es ist ja alles so kompliziert (Enigmail/OpenPGP) und anderes bekomme ich da zu hören, wenn ich solch ein Thema anspreche. Man kann zwar den Torrent einrichten und dort seine Programme und Cracks holen und installieren, aber für einfachere Sachen ist man zu blöde!
Mein Fazit:
Das LSR war ein Eigentor per Elfmeter vor dem leeren Tor, welches sich die Verlage selbst geschossen haben! Wenn diese Auslistung weiter Schule macht, dann geht das Sterben der Verlage noch schneller wie erwartet. Wobei sie da allerdings einen Massensuizid begehen und nicht einmal wirklich bemerken, daß es mit ihnen aus Eigenverschulden rapide bergab geht!
Die Anwender können die Angebote zwar über andere Suchmaschinen finden, aber die Frage ist wie lange noch? Wenn nun andere Suchmaschinen wie Bing und Yahoo diesem Beispiel folgen (worauf ich sogar ganz stark hoffe!), dann haben die Verlage ein viel größeres Problem: Google! Die Verlage wären dann dank ihrem LSR noch stärker auf Google angewiesen, was sie ja eigentlich mit diesem Gesetz vermeiden wollten. Einer P2P-Suchmaschine wie YaCy können sie nichts machen, da gibt es nämlich keinen einzelnen Server oder so. Wen wollen sie hier an den Kragen gehen, das funktioniert damit nicht!
Des weiteren gilt das LSR auch gar nicht für YaCy:
§ 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
YaCy ist nicht gewerblich, ebenso wie mein Blog! Hier können sich unsere Pressegangster also auf den Kopf stellen und an die Decke scheißen, sie haben uns praktisch von entsprechenden Zahlungen ausgeschlossen. Dabei haben sie übersehen, daß sie eigentlich genau das Gegenteil erreichen wollten, Zitat:
[…]
Die politische Idee dahinter: Die Bürger sollen unabhängige und alternative Medien wie Blogs oder Aggregatoren nicht mehr so leicht finden wie etablierten Medien-Marken.
[…]
Die politische Absicht ist schwer zu verkennen: Die vielen Blogs und alternativen Medien, die in den vergangenen Jahren praktisch überall auf der Welt entstanden sind, sind den meisten Regierungen ein Dorn im Auge
Es dürfte klar sein, wohin die Reise für uns Blogger hätte gehen sollen. So wie es jetzt aussieht, hat sich das aber zumindest vorläufig ins Gegenteil verkehrt:
Die Verlage fliegen aus dem Index der Suchmaschinen und wir Blogger werden einfacher zu finden sein!
Bei YaCy spielt das eh keine Rolle, da macht das jeder Peer wie er will. Ich indiziere weiter alles, da ich das ja für meine Recherche benötige. Dadurch wird natürlich auch die Suche für andere immer effektiver, da ich meinen Index ja verteile!
Ach ja: Jetziger Stand bei YaCy sind derzeit (17.09.2014, 01:25 Uhr) wohl noch 609 Peers online. Nicht wundern über die Uhrzeit, ich habe nebenbei noch was anderes gemacht und auch im Artikel noch ein paar Änderungen vorgenommen!
Nächtliche Grüße nun aus TmoWizard’s Castle zu Augsburg
Mike, TmoWizard
#LSR, #GMX, #WEB.DE, #T-Online: Die „tolle“ Wirkung des #Leistungsschutzrechtes! von TmoWizard ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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