Das Leistungsschutzrecht: Untergang der kleinen Blogger? [UPDATE]

Last Updated on 12 Jahren by TmoWizard

Liebe Leserinnen und Leser, werte bloggende Kolleginnen und Kollegen!

Heute möchte ich mal ein Thema aufgreifen, daß für kleine Blogger wie mich der Untergang sein kann:

Das Leistungsschutzrecht

 

Dieses „Recht“ ist eigentlich dazu da, urheberrechtliche Inhalte zu schützen. Das gilt in diesem Fall auch für Zitate und Links, wodurch es in sich selbst schon ziemlich unsinnig ist! Es sind nämlich davon auch Suchmaschinen wie Google betroffen, was im Falle der Inkraftsetzung des Gesetzentwurfs wohl zu ziemlich wenig Suchergebnissen führen wird. Ebenso betroffen ist auch die Wikipedia und eben Blogs, die z. B. aus Presseartikeln zitieren und auch dorthin verlinken!

 

Um das mal genauer darzustellen erlaube ich mir meinen bloggenden „Kollegen“ Pantoufle von der Schrottpresse zu zitieren. Das ist ausdrücklich erlaubt und wohl auch erwünscht, da seine Artikel wie meine auch unter der Creative Commons stehen. Dazu verwende ich seinen Artikel „Ein kleiner Schritt für die Menschheit – ein großer für die Zensur“, der eigentlich ziemlich nachdenklich machen sollte. ZITAT:

Ich habe mir bisher große Mühe gegeben, meine Beiträge durch abgesicherte Informationen und zielführende Zitate zu untermauern. Unter anderem habe ich dadurch zu einen (homöopathischen) Teil des Traffics beigetragen, der auf den Seiten der Verleger stattfand.
Das kann ich mir in Zukunft nicht mehr leisten.

Was soll ich sagen, mir geht es genauso! Wie soll ich denn ohne entsprechenden Links und Zitaten meine Artikel untermauern, das geht einfach nicht! Bei meinen Tutorials oder den Witzen ist das was anderes, aber einen vernünftigen und vor allem auch belegbaren Artikel kann man doch unter solchen Umständen nicht mehr veröffentlichen. Das würde eine Klagewelle geben, wie es Deutschland wohl noch nie erlebt hat.

 

Ein weiteres Zitat aus dem Artikel:

Der Inhalt meines Blogs ist meist fernab von meiner beruflichen Tätigkeit – auf die Freiheit, darüber ebenfalls zu schreiben, möchte ich nicht verzichten. Die Flyer auf der Seitenleiste verlinken auf Parteien und Organisationen. In wie weit diese „unkommerziell“ sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hoffe, daß die Einnahmen von Debian.org so hoch sind, daß sie ihre großartige Arbeit fortsetzen können … Also kommerziell!
Da ich auf die Freiheit, meine Meinung schriftlich zu vertreten, nicht verzichten möchte, werde ich also in Zukunft Abstriche an der Qualität machen müssen.

Gut, Flyer und so habe ich auf meinem Blog nicht, wohl aber auf der Startseite des Blogs die Zwangswerbung meines Freehosters! Ist mein Blog dadurch kommerziell, oder was? Ich glaube mal nicht, aber die Abzocker… ähem… Abmahnanwälte könnten das anders sehen. Pardon, aber diese Werbung kann ich nicht wirklich beeinflussen. Ohne dieses Ding würde hier ein riesiger Layer auftauchen, der erstmal alles überdeckt und ziemlich nervend ist.

 

Ich sehe bei diesem Leistungsschutzrecht eindeutig, daß da wohl ein paar Vollhonks in unserer ReGIERung die Funktionsweise des Internet/WWW irgendwie immer noch nicht verstanden haben. Ohne Links kann das ganze Internet gar nicht funktionieren, wie sonst soll man denn von einer Website auf eine andere kommen? Es dürfte auch jedem einleuchten, warum auch Google einer der größten Gegner dieses Unfugs ist. Das komplette Netz ist schließlich so konzipiert, daß es genau wegen solcher Links funktioniert, ohne diese geht einfach nichts! Ich kann mir irgendwie die Wikipedia ohne Quellenangaben und Links nicht vorstellen, das macht ja das komplette Konzept zunichte.

 

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie lange ich dank solcher Maßnahmen mein kleines Castle hier noch weiter führen soll. Selbst wenn ich wieder Arbeit hätte, in meinem Beruf verdient man kein solches Vermögen, als daß ich mich gegen irgend welche Abmahner wehren könnte. Das wäre für mich dann endgültig das Aus im Internet, ich müßte meinen Blog schließen! :cry:

Gut, ich kann immer noch über SeaMonkey berichten. Das war allerdings nie der Sinn meines Castle, diese Kategorie entstand ja nur deswegen, weil es bis jetzt nichts vergleichbares gibt. Mein Blog entstand jedoch aus dem Grund, daß ich auf die Machenschaften unserer Politiker aufmerksam machen wollte. Dazu ist es aber unumgänglich, daß ich eben auf andere Artikel verlinke oder auch daraus zitiere! Ansonsten könnte ich hier ja allen möglichen Unfug schreiben, den man nicht mal mehr überprüfen kann.

Ich werde das Ganze weiterhin verfolgen, da ich ungern auf meinen Blog wie er jetzt ist verzichten möchte. Ich bin gespannt, was bei diesem Unsinn noch alles heraus kommt.

 

[UPDATE:] Nun kam mir gerade folgender Artikel von Markus Beckedahl, dem Vorsitzenden des Vereins Digitale Gesellschaft in die Finger:

Leistungsschutzrechtsentwurf ist Gefahr für Nutzer und digitale Öffentlichkeit

 Daraus zwei Zitate:

„Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel. Er löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn.“

Und folgendes:

„Wieder einmal zeigt sich, dass Schwarz-Gelb bei der Netzpolitik lieber den Wunschzettel großer Medienkonzerne erfüllen möchte, als eine sinnvolle Urheberrechtspolitik anzustreben. Es ist sehr bedauerlich, dass nicht nur gewisse Lobbyisten, sondern auch die Bundesregierung offensichtlich nicht verstanden haben, wie das Internet funktioniert“, so Beckedahl weiter.

Ich denke mal, daß man es nicht viel besser wie Herr Beckedahl formulieren kann! [/UPDATE]

 

Viele Grüße nun aus TmoWizard’s Castle zu Augsburg

Mike, TmoWizard Zaubersmilie

CC BY-NC-SA 4.0 Das Leistungsschutzrecht: Untergang der kleinen Blogger? [UPDATE] von TmoWizard ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

7 Replies to “Das Leistungsschutzrecht: Untergang der kleinen Blogger? [UPDATE]”

  1. Hallo Mike,
    ach ich glaube da machst du dir zuviel sorgen.
    Schätze mal da sind eher die Grossen betroffen.
    Und wen schon,ein tastendrück und alles ist vorbei.
    Bin jetzt seit 2004 activ im Netz,in dieser zeit gab schon so was endliches paar mal.
    Inet ist und bleibt unkontroliert für die,die ans das Geld anderen wollen.
    Auslöser sind wider Amys,und klaro EU muss einfach nachmachen.
    Also Mike beruige dich mal,alles wird Gut.
    MfG

    § 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes sieht folgendes vor: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

    Dieses sogenannte Urheberbenennungsrecht ist gänzlich unabhängig davon, ob das Werk im Internet oder in Druckmedien verwendet wird. Der Nutzer eines fremden Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber bzw. den Rechteinhaber ausdrücklich anzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn mit dem Urheber etwas anderes vereinbart wurde. Denn grundsätzlich kann der Fotograf gegenüber seinem Auftraggeber auch auf eine namentliche Nennung verzichten.

    Nach deutschem Recht braucht eigentlich nur der Namen des Urhebers angegeben zu werden. Regelmäßig findet sich jedoch an den Bild-Dateien ein Copyright-Vermerk nach US-amerikanischem Vorbild:

    „© Name des Fotografen oder Name der Agentur, Jahr der Veröffentlichung“

    Wie die Urheberbenennung und die davon zu unterscheidende Quellenangabe genau zu gestalten ist, hängt von den vertraglichen Vorgaben des Vertragspartners ab.

    1. Hallo Viktor,

      ach ich glaube da machst du dir zuviel sorgen.
      Schätze mal da sind eher die Grossen betroffen.

      Das glaube ich eher weniger! Oder bist du der Meinung, das z. B. die BILD gegen den Spielgel vorgehen würde? Glaubst du vielleicht, daß sich diese Verlage mit Google anlegen?

      Und wen schon,ein tastendrück und alles ist vorbei.

      Wie stellst du dir das vor? Soll ich meinem Hoster den Strom abdrehen? Schulle, der Admin im Rechenzentrum, würde mir wohl eher den Kopf abschrauben! :mgreen:

      Bin jetzt seit 2004 activ im Netz,in dieser zeit gab schon so was endliches paar mal.

      Ne, sowas gab es noch nie! Ich war früher schon mit dem ATARI 800XL und einem Akustikkoppler unterwegs, hatte später erst mit einen ATARI ST und dann mit einem ATARI TT030 eine eigene Mailbox, falls dir Q-Mail und das Maus-Net noch was sagen!

      Sogar einen eigenen Server hatte ich kurzfristig, aber das war mir doch zu unsicher für meine Site und den Blog.

      Ich bin mehr oder weniger seit 1983 durchgehend online, das sind ein paar Jährchen mehr wie du! Sollte dieses Ding wirklich durchkommen, dann dürften sich wohl ein paar große Blogger warm anziehen, wenn sie mit ihrem Blog auch nur ein paar Cent verdienen!

      Inet ist und bleibt unkontroliert für die,die ans das Geld anderen wollen.

      Unkontrolliert? Das ist wohl dein Wunschtraum, mehr aber auch nicht!

      Auslöser sind wider Amys,und klaro EU muss einfach nachmachen.

      Ganz blöd nur, daß die Amis sowas gar nicht haben! Das geht nämlich von unseren Verlegern hier in Deutschland aus, das ist mehr oder weniger einmalig in der EU!

      Also Mike beruige dich mal,alles wird Gut.

      Das kommt erst noch auf, aber noch ist das Teil nicht durch. Man muß sich überraschen lassen, wie das weiter geht.

      Grüße nun aus TmoWizard’s Castle zu Augsburg

      Mike, TmoWizard

  2. Absolut nichts gegen Marcus – es gibt im Moment viele substanziell gute Beiträge. Mein Favorit ist allerdings
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/das-leistungsschutzrecht-selten-war-es-so-tot-wie-heute/
    @Victor
    Nein, er macht sich nicht zu große Sorgen, denn es geht diesmal eben nicht gegen die Großen. Gegenüber den „Großen“ ist das Papier relativ deutlich. Die Gefährlichkeit des Gesetzes ist die Schwammigkeit gegenüber den Kleinen.
    Ein Lex Google würde niemanden hinter dem Ofen hervorlocken. Da stecken Millionen für Anwälte, die das unter sich ausmachen.
    Wir Laien können versuchen, die Gesetzestexte so zu interpretieren wie Du es gerade mit dem Urheberecht Abschnitt 4 – Inhalt des Urheberrechts (§§ 11 – 27) versuchst – jeder Abmahnhai lässt uns kleine Blogger damit auflaufen.
    Glaubs weinfach.
    1. Hallo Pantoufle, herzlich willkommen auf TmoWizard’s Castle!

      Absolut nichts gegen Marcus – es gibt im Moment viele substanziell gute Beiträge. Mein Favorit ist allerdings
      http://www.stefan-niggemeier.de/blog/das-leistungsschutzrecht-selten-war-es-so-tot-wie-heute/

      Ja, der Stefan beschreibt das eigentlich ganz gut. Sehr gut sind auch die vielen Kommentare, die bei ihm eingetroffen sind! ;-)

      Nein, er macht sich nicht zu große Sorgen, denn es geht diesmal eben nicht gegen die Großen. Gegenüber den “Großen” ist das Papier relativ deutlich. Die Gefährlichkeit des Gesetzes ist die Schwammigkeit gegenüber den Kleinen.

      Genau da sehe ich das größte Problem. Das ganze Teil ist dermaßen bescheuert formuliert, daß ein kleiner Blogger wie ich ziemlich schnell in’s Fettnäpfchen treten kann.

      Ein Lex Google würde niemanden hinter dem Ofen hervorlocken. Da stecken Millionen für Anwälte, die das unter sich ausmachen.

      Google wird sich da wirklich wenig beeindrucken lassen, die schmeißen einfach die deutschen Verlage aus den Suchergebnissen und fertig! Dann wird das Geschrei der Verleger aber ziemlich groß werden, so daß man es noch in der Antarktis hören wird! :-D

      Wir Laien können versuchen, die Gesetzestexte so zu interpretieren wie Du es gerade mit dem Urheberecht Abschnitt 4 – Inhalt des Urheberrechts (§§ 11 – 27) versuchst – jeder Abmahnhai lässt uns kleine Blogger damit auflaufen.

      Ja, so sehe ich das auch. Aber ich hab zum Glück noch eine Möglichkeit:

      Ich schreibe einfach öfter im Forum meines Hosters, dafür bekomme ich Punkte und von denen kann ich meinen Blog werbefrei schalten! Ich weiß zwar nicht, was ich da schreiben soll, aber irgend ein Unfug wird mir schon einfallen…

      Ach ja: Wenigstens kann mir niemand was wegen der von mir verwendeten Bilder und Screenshots, die sind von mir und stehen damit ebenfalls unter der Creative Commons! ;-)

      Viele bloggende Grüße aus den verschachtelten Winkeln von TmoWizard’s Castle zu Augsburg

      Mike, TmoWizard

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