#WLAN: Die #Störerhaftung ist nicht gekippt!

Last Updated on 8 Jahren by TmoWizard

Werte Leserinnen und Leser,

habt ihr euch auch schon auf die entsorgte Störerhaftung bei WLAN gefreut? Tja, das war wohl nichts. Wieder einmal hat unsere ReGIERung es vergeigt, da sie immer noch nicht im Neuland (Internet) angekommen sind! Besonders der Absatz 4 sei hier erwähnt, da war wohl doch die Lobby wieder einmal mächtiger wie unsere angeblichen Interessenvertreter:

(4)Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

1. angemessene Sicherungsmaßnahmengegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Zitat von Herrn Stadler:

Das eigentliche Ziel, Rechtssicherheit für Betreiber öffentlicher W-LANs zu schaffen, wird auf diesem Weg aber nicht erreicht.

Es bleibt also dabei, daß man als Privatperson weiterhin sein WLAN nicht öffnen darf, ohne mit eventuellen schwerwiegenden Konsequenzen rechnen zu müßen! Was fast überall auf der Welt geht, hier in Deutschland kommt das wohl so schnell nicht in Frage. Mich stört das zwar jetzt nicht wirklich, da mein WLAN unten auf der Straße eh kaum noch erreichbar wäre. Trotzdem finde ich dieses Manöver unserer ReGIERung jenseits aller Realität, denn so wird das nämlich garantiert nichts mit „Deutschland als Verschlüsselungsweltmeister und Breitband-Land“!

 

Noch am 31.05.2016 gab es dazu folgende Meldung in den Medien:

Offene Hotspots: Koalitionstext zum Aus der WLAN-Störerhaftung steht

Aber schon am Abend des selben Tages wurde deutlich, daß das Gesetz so nicht kommen wird. Der einfache Bürger darf doch nicht einfach so sein WLAN freigeben, dann hätten ja die Abmahnanwälte kaum noch Arbeit. Die Milliarden Verluste und die Fantastillionen arbeitslosen Abmahner, das geht ja mal gar nicht!

Mir ist echt schleierhaft, wie das mit dem „Breitbandland Deutschland“ funktionieren soll, wenn die schon am offenen WLAN scheitern. Auf jeden Fall dürfte damit jetzt jedem klar sein, daß wir auch weiterhin beim Thema Internet das Entwicklungsland Nummer 1 bleiben werden!

 

Aus dem Grund mache ich es heute mal kurz und schmerzlos und schließe mit dem

Fazit von Thomas Stadler an:

Nachdem es gerade wieder aus allen Nachrichtenkanälen (SPON, ZDF) tönt, der Bundestag hätte die Störerhaftung abgeschafft, auch hierzu noch eine kurze Anmerkung. Das Gegenteil ist richtig. Das jetzt beschlossene Gesetz lässt die Störerhaftung unangetastet. Denn nach der Rechtsprechung des BGH gilt § 8 TMG nicht für Unterlassungsansprüche, diese richten sich vielmehr nach dem Institut der Störerhaftung. Mit der heute vom Bundestag beschlossenen Regelung lehnt es der Gesetzgeber gerade ab, diese Rechtsprechung zu korrigieren. Wenn sich in nächster Zeit hier noch etwas tut, dann aufgrund einer anstehenden Entscheidung des EuGH.

 

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen!

 

Viele Grüße nun ohne offenes WLAN aus TmoWizard’s Castle zu Augusta Vindelicorum

Y gwir yn erbyn Y byd!

Mike, TmoWizard Zaubersmilie

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