Art. 5 GG [UPDATE]

Last Updated on 13 Jahren by TmoWizard

Hallo @all!

Welttag gegen Internetzensur

Lange habe ich überlegt, diesen Artikel zu schreiben. Immer und immer wieder habe ich es von mir gewiesen, aber irgendwie muß es nun doch sein.

Grundgesetz

I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wie kommt es dann, daß wir auf dieser Liste nur auf Rang 17 sind?

Rangliste der Pressefreiheit weltweit

Wie ist das möglich? Eigentlich müßten wir doch ganz oben stehen auf Rang 1!

 

Nun, das ist wohl eine ziemliche Täuschung. Meinungsfreiheit in Deutschland? Weit gefehlt! Dazu erst einmal ein Link:

[UPDATE:] Link geändert. Der Service wurde geschlossen und das Handbuch ist nur nach als PDF-Datei verfügbar! [UPDATE]

German Privacy Foundation e. V. Privacy-Handbuch (PDF) [Lizenz des Handbuches: Public Domain]

„Aber da geht es doch um die armen Kinder!“… [Loriot]Ach![/Loriot]

Zitat von Herrn Bosbach (CDU):

Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.

Ich denke mal, daß alleine dieser Spruch schon sehr viel über die wahren Absichten aussagt!
Doch lesen wir mal weiter im Privacy-Handbuch Teil 2:

Nahezu alle Provider unterstützen Maßnahmen gegen Kinderpornos. Es genügt ein Anruf, um das Angebot innerhalb weniger Stunden zu schließen. Die bei regierungskritischen Themen als „bullet proof“ geltenden Hoster wie z.B. MediaOn und noblogs.org kennen bei KiPo kein Pardon, die Beschwerdestelle eco bestätigt in einer kleinen Anfrage, das beanstandete Webseiten auch international kurzfristig geschlossen werden können….

Ja… Wozu brauchen wir dann diese Sperren?

Mit der Anzeige der Stopp-Seite sollen die Daten des Surfers an das BKA zwecks Einleitung der Strafverfolgung übermittelt werden. Gleichzeitig wird der Konsument kinder­porno­grafischen Materials jedoch gewarnt und kann alle Spuren beseitigen. Ohne Nachweis der Straftat ist eine rechtsstaatliche Verurteilung jedoch nicht möglich.

Ja, wir lesen richtig! Durch diese Stopp-Schilder werden die angeblich so maßenhaft vorhandenen Perverslinge auch noch gewarnt und können ihr Zeug in aller Seelenruhe vom Netz nehmen! Man kann ihnen also gar nichts mehr nachweisen!

In einer Studie der Universität Cambridge wurde untersucht, wie lange es dauert, um strafrechtlich relevante Websites zu schließen. Phishing-Websites werden innerhalb von 4 Stunden geschlossen. Bei Websites mit dokumentierten Kindesmissbrauch dauert es im Mittel 30 Tage!

30 Tage! Das muß man sich einmal vorstellen! Was andere innerhalb weniger Stunden schaffen braucht eine polizeiliche Dienstelle 30 Tage. Aber Phishing-Sites sind innerhalb von 4 Stunden dicht, da läuft doch irgendwas komplett falsch!

Frau Krogmann (CDU) antwortete auf eine Frage bei abgeordnetenwatch.de, dass das BKA kinderpornografische Websites nicht schneller schließen kann, weil der Dienstweg eingehalten werden muss.

 

Sapperlot, lesen wir da wirklich richtig?

Weil das BKA den „Dienstweg“ einhalten muss, können Websites mit dokumentiertem Kindesmissbrauch nicht kurzfristig geschlossen werden!

Das ist aber sehr seltsam! Braucht man diesen „Dienstweg“ für Phishing-Sites etwa nicht? Halten uns das BKA und die Politiker denn für komplett verblödet? Siehe dazu im Teil 3:

Die Nerds vom AK Zensur haben nicht nur Hinweise gegeben, sie haben es auch vorgemacht. Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht. (ganz ohne polizeiliche Vollmacht)

[Loriot]Ach![/Loriot]
Ja, die halten uns wirklich für verblödet! Das kann man auch hier nachlesen:

Zitat von Ursula v.d.Leyen: Nur rund 160 Staaten haben überhaupt eine Gesetzgebung gegen die Vergewaltigung von Kindern, die von den Tätern aufgenommen und übers Netz verbreitet wird. 95 Nationen hätten keine solche Gesetze. (heise.de)

[Loriot]Ach![/Loriot]

Netzpolitik.org hat sich diese Zahlen genauer angesehen. 193 Staaten haben die UN-Konvention zum Schutz der Kinder ratifiziert und in geltendes Recht umgesetzt. Artikel 34 definiert den Schutz vor sexuellem Missbrauch.

Von den 95 Nationen, die lt. v.d.Leyen keine Gesetze gegen Missbrauch Minderjähriger haben sollen, verbieten 71 Pornografie generell. Das schließt dokumentiert Missbrauch ein. Weitere befinden sich im Bürgerkrieg oder in einem verfassungsgebenden Prozess nach einem Krieg. Der Rest hat keine nennenswerte Infrastruktur, um Webserver zu betreiben. (dlandau.de)

Tja, Frau Zensursula von den Lügen Ursula von der Leyen. Das Internet vergisst nicht! Aber das ist ihre größte Schweinerei:

Wie sehr sich Frau v.d. Leyen für das Leid von Kindern interessiert, kann man an der Diskussion um die Entschädigung von ehemaligen Heimkindern erkenne, die für Charitas, Diakonisches Werk und andere kirchliche Träger Zwangsarbeit leisten mussten. Die Familienministerin lehnt eine Entschädigung und Unterstützung der Thraumatatherapie für Betroffene ab.

 

Den vierten Teil des Handbuches übernehme ich nun komplett:

Die Einführung der Zensur umfasst nicht nur effektive technische Sperrmaßnahmen. Sie wird seit Jahren subtil durchgeführt und durch juristische Schritte begleitet. Einige Beispiele:

  • Das Forum Politik global sollte auf Betreiben des LKA Berlin wegen Volksverhetzung geschlossen werden. Das AG Tiergarten in Berlin hat der Klage stattgegeben. Das Urteil des AG Tiergarten ist uns nicht im Wortlaut bekannt. Auf der Website haben wir aber keine Nazi-Propaganda gefunden sondern Israel- und NATO-kritische Themen und Hinweise auf Missstände in Deutschland sowie International.
    Die Domain wurde gelöscht. Da helfen auch keine unzensierten DNS-Server. Die Webseite war für einige Zeit weiterhin noch unter der IP-Adresse erreichbar, da der Server nicht in Deutschland stand. Eine neue Domain wurde registriert, ist derzeit aber auch nicht mehr erreichbar.
  • Am 21. Mai 2009 veröffentlichte Spiegel-Online einen Artikel über Bestechung von Politikern durch den Telekom Konzern. Dr. Klemens Joos sowie die EUTOP International GmbH wurden in dem Artikel genannt und schickten ihre Anwälte los, um den Artikel zu entfernen. Sie sahen ihre Rechte in erheblicher Weise beeinträchtigt.
    Der Artikel steht bei Wikileaks zum Download zur Verfügung.
    Der Artikel „Jede Woche eine Unterlassungsklage“ bei Zeit Online deutet das Ausmaß an, in dem Unterlassungsklagen als Mittel der Zensur genutzt werden.
  • Das Suchmaschinen ihre Links zensieren ist seit längerem bekannt. Die bei Wikileaks aufgetauchte Sperrliste des Suchdienstes Lycos ist interessant.
    Es wurden die Stadtwerke Hameln nicht in den Trefferlisten angezeigt, weil die großen Energiekonzerne etwas dagegen hatten, die Mafia des Adresshandel wollte nicht, das www.adressbuchbetrug.info gefunden wird, Foren in denen man Entlassungen diskutierte, wurden nicht angezeigt…

Die Beispiele zeigen, dass die Umgehung von Zensur oft ein wenig Kreativität erfordert.

Hier fehlen mir nun irgendwie die passenden Worte! Aber vielleicht fällt ja jemandem was dazu ein und hinterläßt einen Kommentar!

 

Erst aber habe ich hier etwas zum Lesen:

Gedankenfreiheit?! Zur Zensur in Deutschland

Darüber sollte sich nun jeder selbst Gedanken machen! Ich werde mich dazu jetzt nicht äußern, da noch mehr kommt!

Zensur in Deutschland: Strafbefehl gegen kritische Medienwissenschaftlerin

Wegen einer vorsichtigen Vermutung bekam Frau Schiffer also einen Strafbefehl über 6.000 €! Man darf also nicht einmal mehr eine Vermutung äußern, ohne mit einem Straf- oder gar Haftbefehl zu rechnen! Muß ich mir nun über meinen Blog hier Gedanken machen?

Ja, das könnte sein!

Eine Erwähnung bestimmter Dinge ist nämlich nicht erwünscht! Warum wohl? Dazu könnte uns das folgende Video eventuell eine Antwort geben:

Vom 2. Weltkrieg bis heute

Vielleicht wird den Lesern hier nun klar, wer wirklich hinter dem allem steht. Was noch alles kommen wird? Das habe ich bereits im Februar geschrieben und man kann es im folgenden Artikel nachlesen:

Politiker und die Angst vor dem Internet

Eigentlich sollten diese beiden Artikel so nicht erscheinen, es sollte nur einer werden und das gerade Geschriebene den Anfang machen. Es wird aber eventuell auch noch eine Fortsetzung geben, da Einzelheiten aus dem anderen Artikel noch weiter beschrieben werden.

Allerdings kommt es auch darauf an, welche Reaktion diese beiden Artikel hervor bringen. Ich lasse mich da mal überraschen, vielleicht habe ich ja deswegen morgen auch schon einen Strafbefehl im Briefkasten oder das BKA steht gleich vor der Tür.

Für jetzt möchte ich mich erst einmal verabschieden, es ist immerhin schon 3:30 Uhr in der Früh. Ich sollte eventuell mal etwas schlafen.

Ich wünsche allen Lesern noch eine gute Nacht oder den Frühaufstehern einen guten Morgen

PS: Ein kleines Lied zum Abschied:

Sind wir wirklich so dumm von AMIN TSUNAMI

Es grüßt euch

Euer Zauberadmin

Mike, TmoWizard

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5 Replies to “Art. 5 GG [UPDATE]”

  1. Leider habe ich auch die große Befürchtung, das hier in unserem Land was nicht stimmt. Art. 5 des GG würde ansonsten nicht so oft missachtet werden…wie auch in meinem Fall bei der Verhandlung gegen Hr. Ronniger H. – angeklagt wegen „Beleidugung“ (eines Polizisten am Telefon!!!)…und ich meine Zeugenaussage gemacht habe, die ich da ich anwesend war auch wahrheitsemäß so mitbekommen habe… UND NUN darf ich darauf warten eine Anzeige zu bekommen, wegen versuchter Strafvereitelung und Falschaussage! Was geht ab???? – http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=988274#post988274

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